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PB020: Die verbreitetsten Missverständnisse zu freien Lizenzen

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Paul Klimpel - Foto CC BY 3.0 DE - by Jöran Muuß-Merholz

Paul Klimpel – Foto CC BY 3.0 DE – by Jöran Muuß-Merholz

#pb21-Podcast mit Dr. Paul Klimpel über Creative Commons

Mit den CC-Lizenzen lassen sich Inhalte für die Weiternutzung finden und freigeben – ganz einfach, schnell und sicher. So lautet jedenfalls das Versprechen. In der Praxis gibt es aber tückische Fallstricke und verbreitete Missverständnisse. Das fängt bei der korrekten Namensnennung an, geht über die häufig falsch verstandenen Einschränkung „nicht-kommerzielle Nutzung“ und endet noch nicht bei der Frage, inwiefern eine bestimmte Lizenzierung eine unerwünschte Nachnutzung verhindern kann.

#OERde13
Open Educational Resources
Themenschwerpunkt zur OER-Konferenz 2013 mehr dazu

Dr. Paul Klimpel, Rechtsanwalt und Leiter von iRights Lab Kultur, klärt im #pb21-Podcast mit Jöran Muuß-Merholz verbreitete Irrtümer bei der Nutzung freier Lizenzen auf.


Die Schwierigkeiten beginnen schon bei der vermeintlich einfachsten Auflage der CC-Lizenzen – der Namensennung. „Wenn jemand nicht den Namen des Urhebers nennt, dann kann er sich auf die CC-Lizensierung nicht berufen. Dann handelt er urheberrechtswidrig und damit sogar strafbar.“ warnt Dr. Paul Klimpel. Aber nicht nur auf Seite der Weiternutzenden, sondern schon bei der Veröffentlichung wird diesbezüglich häufig geschlampt, wenn z.B. die Art und Weise der Namensnennung nicht deutlich gemacht wird.

Besonders kritisch geht Klimpel mit der verbreiteten Verwendung der Lizenzeinschränkung „nur für nicht-kommerzielle Nutzung” ins Gericht: „Wenn man diese Einschränkung macht, dann dürfen das nur spendenfinanzierte oder staatliche Institutionen nutzen.“ Die Abgrenzung ist in der Praxis sehr schwierig, weil auch im nicht-kommerziellen Bereich häufig Einkünfte wie z.B. Teilnahmebeiträge  und Gebühren eingenommen werden. „Es gibt einen ganz großen Graubereich, wo sowas umstritten ist. Man denke nur an Blogs, auf denen auch Werbung gezeigt wird.“ Die Schwierigkeiten spitzen sich sogar noch zu: „Das wirkliche Fatale an der NC-Lizenz ist, dass die Institutionen, denen es um freie Inhalte geht, z.B. Wikipedia, immer sehr genau darauf achten, dass Rechte klar sind – und die dann häufig NC-Inhalte nicht nutzen.“

Paul Klimpel - Foto CC BY 3.0 DE - by Jöran Muuß-Merholz

Paul Klimpel – Foto CC BY 3.0 DE – by Jöran Muuß-Merholz

Auch in vermeintlich klaren Kontexten wie in einer Schule oder in einem Museum kann die NC-Auflage zu Schwierigkeiten führen. Klimpel bilanziert: „Man muss davon ausgehen, dass 90% aller Lizensierungen nach dem NC-Modul unter falschen Voraussetzungen passieren.“  Die NC-Einschränkung treffe dabei häufig die Falschen.  „Ich plädiere dafür, sich sehr genau zu überlegen, welche Einschränkungen man gibt.“ Häufig gebe es gar keine Rechtfertigung für Einschränkungen, mit denen „man eine Menge von Nutzungen einschränkt, die man vielleicht gerade gewollt hat. Sie schrecken genau die Leute ab, von denen sie eine Verbreitung wollen. Und diejenigen, deren Nutzung einem nicht behagt, lassen sich nicht davon abschrecken.“

Häufig werden Einschränkungen in den CC-Lizenzen auch verwendet, um eine „unliebsame” Verwendung zu unterbinden – und erreicht genau das Gegenteil: „Man erlaubt es zwar der Nazi-Partei, aber nicht dem Wissenschaftler, der ein Buch darüber veröffentlicht.“ Dass der eigene Name plötzlich auf Websites von Extremisten auftaucht, lässt sich aber sehr wohl mit anderen Mitteln verhindern. Denn die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben bestehen, auch wenn das Bild urheberrechtlich unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wird. „Das hat nichts mit Creative Commons zu tun.“ erklärt Klimpel.

Als Zugabe berichtet Dr. Paul Klimpel zum Ende des Podcasts über den Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes, den er im September 2013 initiierte.

Bonus: Vortrag von Dr. Paul Klimpel

Dr. Paul Klimpel hielt auf der OER-Konferenz am 14. September 2013 in Berlin einen Vortrag „Creative Commons, freies Wissen und kommerzielle Nutzung – Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung nicht-kommerziell – NC“.


Creative Commons Lizenzvertrag Dieser Artikel steht unter der CC-by-Lizenz (mehr dazu). Der Name des Autors/Rechteinhabers soll wie folgt genannt werden: CC-by-Lizenz, Autor (Text und Podcast): Jöran Muuß-Merholz für pb21.de. Podcast-Jingle unter CC BY 3.0 by twistedtools. Das Foto von Paul Klimpel steht unter CC BY 3.0 DE – by Jöran Muuß-Merholz.

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